Schulstart am 10.01.2022 / Lolli-Test

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir wünschen Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2022 und hoffen, dass Sie gesund gestartet sind.

Um im neuen Jahr einen möglichst sicheren Schulstart zu ermöglichen, hat das Ministerium folgende Vorgaben gemacht:

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen. An allen Grundschulen sowie den Schulen werden alle Schülerinnen und Schüler am 10. Januar 2022 eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Danach wird der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus fortgesetzt.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals gleichzeitig eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem werden die Befunde durch die Labore direkt an die Erziehungsberechtigten übermittelt.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfung) können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation NICHT am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Das erhöhte Testaufkommen am ersten Schultag könnte bei den Laboren zu Verzögerungen führen. Kinder, die in einem positiven Pool waren, müssen auf jeden Fall so lange zu Hause bleiben, bis der Befund vorliegt.

Zum Schluss noch eine Bitte: Für die größtmögliche Sicherheit aller in Schule Beschäftigten nutzen Sie, wenn möglich, am Wochenende die kostenlosen Bürgertests für Ihr Kind. Besonders wichtig wäre eine Testung noch vor dem Schulstart.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße vom gesamten Team des GSV Lennetal

J. Baum

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